In der Schweiz sind Geschenke an Mitarbeitende bis 500.- pro Anlass steuerfrei erlaubt.
Vorteil für die Firma:
– Personalaufwand, der den Gewinn, bzw. die Steuern reduziert.
– ein Instrument, um herausragede Arbeit von Mitarbeitenden zu belohnen/fördern
Vorteil für Mitarbeitende:
– Das Naturalgeschenk erscheint nicht auf dem Lohnausweis und muss nicht als Einkommen versteuert werden
– Der Mitarbeitende muss das Edelmetall als Vermögen im Kanton Bern zu einem Steuersatz von 2.4 Promille angeben (2024)
Falls Interesse besteht, wie dies umgesetzt werden soll, nehmen Sie mit Bernhard Eichenberger Kontakt auf: 078 625 91 19
Hier der offizielle Text, was nicht im Lohnausweis deklariert werden muss
- Übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 500 pro Ereignis. Bei solchen Naturalgeschenken, die diesen Betrag übersteigen, ist der ganze Betrag anzugeben (Ziffer 2.3 des Lohnausweises);
